Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
AGBs Kurse
Der Vertrag zwischen Hebamme Elisa Frischen und der Vertragspartnerin kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung mit sofortiger Wirkung zustande.
Die Gebühren für die Kursstunden von Geburtsvorbereitungskursen und Rückbildungskursen werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Partner:innengebühr wird privat in Rechnung gestellt. Bei privat versicherten Frauen erfolgt eine Rechnung auf Grundlage der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Hessen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung Hessen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Da die Krankenkassen nur bis zu 840 Minuten Geburtsvorbereitung und 600 Minuten Rückbildungsgymnastik pro Schwangerschaft/Wochenbett bezahlt, wird ebenfalls eine Privatrechnung gestellt, sollte die Vertragspartnerin diese Leistung bereits über eine andere Hebamme bezogen haben.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Kurs findet nur statt, wenn die Mindestanzahl an Teilnehmer:innen erreicht ist.
Sie können den Vertrag innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per Email an: elisa@hebammenpraxis-oranienstrasse.de
14 Tage vor Kursbeginn endet die Widerrufsfrist, auch wenn noch keine 14 Tage seit Anmeldung vergangen sind.
Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich eine Ersatzteilnehmerin findet. In diesem Falle erheben wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15 €, die privat zu zahlen ist. Sollte keine Ersatzteilnehmerin zu finden sein, muss die vollständige Gebühr (inkl. Partnergebühr) in vollem Umfang privat gezahlt werden.
Bei Selbstzahlerkursen (bsp. Stillvorbereitungskursen) ist die Gebühr innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Frist zu bezahlen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.