AGBs Kurse
Der Vertrag zwischen Hebamme Elisa Frischen und der Vertragspartnerin kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung mit sofortiger Wirkung zustande.
Die Gebühren für die Kursstunden von Geburtsvorbereitungskursen und Rückbildungskursen werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Partner:innengebühr wird privat in Rechnung gestellt. Bei privat versicherten Frauen erfolgt eine Rechnung auf Grundlage der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Hessen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung Hessen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Da die Krankenkassen nur bis zu 840 Minuten Geburtsvorbereitung und 600 Minuten Rückbildungsgymnastik pro Schwangerschaft/Wochenbett bezahlt, wird ebenfalls eine Privatrechnung gestellt, sollte die Vertragspartnerin diese Leistung bereits über eine andere Hebamme bezogen haben.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Kurs findet nur statt, wenn die Mindestanzahl an Teilnehmer:innen erreicht ist.
Sie können den Vertrag innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per Email an: elisa@hebammenpraxis-oranienstrasse.de
14 Tage vor Kursbeginn endet die Widerrufsfrist, auch wenn noch keine 14 Tage seit Anmeldung vergangen sind.
Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich eine Ersatzteilnehmerin findet. In diesem Falle erheben wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15 €, die privat zu zahlen ist. Sollte keine Ersatzteilnehmerin zu finden sein, muss die vollständige Gebühr (inkl. Partnergebühr) in vollem Umfang privat gezahlt werden.
Bei Selbstzahlerkursen (bsp. Stillvorbereitungskursen) ist die Gebühr innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Frist zu bezahlen.